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14.2.11.2 Beteiligungsfinanzierung

Einordnung

Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Eigenfinanzierung von außen. Bei der AG erfolgt die Beteiligungsfinanzierung auf Beschluss der Hauptversammlung (75 % des vertretenen Grundkapitals müssen zustimmen) durch Ausgabe neuer Aktien.

Beispiel

Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr gezeichnetes Kapital (Konto: 2900) durch Ausgabe von 100.000 Aktien im Nennwert von 50 €. Der Ausgabekurs beträgt 70 €. Das Aufgeld (Agio) von 20 € wird dabei den zum Eigenkapital gehörenden Konto »2925 Kapitalrücklagen durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag« zugeführt:

 

Bank, 7.000.000 €

an

Gezeichnetes Kapital, 5.000.000 €;

Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag, 2.000.000 €

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1013
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