Einordnung
Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich um eine Eigenfinanzierung von außen. Bei der AG erfolgt die Beteiligungsfinanzierung auf Beschluss der Hauptversammlung (75 % des vertretenen Grundkapitals müssen zustimmen) durch Ausgabe neuer Aktien.
Beispiel
Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr gezeichnetes Kapital (Konto: 2900) durch Ausgabe von 100.000 Aktien im Nennwert von 50 €. Der Ausgabekurs beträgt 70 €. Das Aufgeld (Agio) von 20 € wird dabei den zum Eigenkapital gehörenden Konto »2925 Kapitalrücklagen durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag« zugeführt:
Bank, 7.000.000 €
an
Gezeichnetes Kapital, 5.000.000 €;
Kapitalrücklage durch Ausgabe von Anteilen über Nennbetrag, 2.000.000 €