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14.2.11.3.3 Abgang

Beim Verkauf von Aktien entstehen in der Regel Kursgewinne oder -verluste, die über die Konten »4905 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens« (bzw. 4900 bei Anlagevermögen) und »6905 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens« (bzw. 6900 bei Anlagevermögen) gebucht werden. Bankprovision und Maklergebühr reduzieren/erhöhen dabei die Erträge/Verluste.

Beispiel 1

Verkauf der 20 Aktien zum Kurs von 150 €/Stück. Die Bankprovision beträgt 30 €, Maklergebühr und Spesen 2 €:

 

Bank, 1.582 €

an

Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, 642 €;

Sonstige Wertpapiere, 2.224 €

Beispiel 2

Verkauf der 20 Aktien zum Kurs von 80 €/Stück. Die Bankprovision beträgt 16 €, Maklergebühr und Spesen 2 €:

 

Bank, 1.582 €;

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, 642 €

an

Sonstige Wertpapiere, 2.224 €

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1017
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