14.2.15.1 Aktivierungspflichtige Steuern
Aktivierungspflichtige Steuern ... sind Anschaffungsnebenkosten, die als Bestandteile des Anschaffungswertes auf den entsprechenden Bestandskonten aktiviert werden.
Aktivierungspflichtige Steuern sind:  | 3,5 % Grunderwerbssteuer, die beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden statt der Umsatzsteuer erhoben wird
|  | Zölle bei der Einfuhr von Gütern aus Nicht-EU-Staaten |
SchaeferKunzJ, 25.02.2005, Seite 1021 Copyright © 2003-2011. Alle Rechte vorbehalten.
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