7.3.1.2.1 DefinitionenDas Berichtswesen eines Unternehmens umfasst alle offiziellen, materiellen und formell bestimmten Informationen, die den Verantwortlichen (Entscheidungsträger) zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung für das Berichtswesen eines Unternehmens trägt der Controller durch seine Informationsaufgabe. Die Daten müssen für die Weiterleitung an Führungsebenen vom Controller aufbereitet und verdichtet werden. (Vgl. Eschenbach, R.: Controlling, 2. Auflage, Stuttgart 1996, S. 505) Leistungsnachweis und Kommunikationsinstrument„Als Ergebnis einer Vielzahl informationserstellender Handlungen des Controllers ist das Berichtswesen Leistungsnachweis und Kommunikationsinstrument zugleich.“ (Stadler, S., Weißenberger, B.: Benchmarking des Berichtswesens, in: Zeitschrift Controlling Heft 1, 1999, S. 5) Wozu Berichtswesen?
Berichtszwecke
MunderA, 24.02.2005, Seite 1765 |