15.2.5.5.1. TeilprozesseMayer definiert einen Teilprozess folgendermaßen: “Ein Teilprozess ist in einer Kostenstelle eine Kette homogener zusammengehöriger Aktivitäten, die sich einen oder mehren Hauptprozessen zuordnen lassen und für die sich Prozesskosten ermitteln lassen." (Mayer, E.: Kostenrechnung, Stuttgart 1996, S. 264)
Teilprozesse können hinsichtlich der Abhängigkeit von der Leistungsmenge des indirekten Bereiches untergliedert werden in leistungsmengenneutral (lmn) und leistungsmengeninduziert (lmi) (Vgl. Mayer, E.: Kostenrechnung, Stuttgart 1996, S. 268):
BlasyM, 23.02.2005, Seite 1913 |