Informationen zur Betriebswirtschaftslehre!

14.3.1.1 Stichtagsinventur

Stichtagsinventur

Die Inventur soll laut Gesetz als Stichtagsinventur am Inventurtag durchgeführt werden. Der Inventurtag darf dabei 10 Tage vom Bilanzstichtag abweichen.

SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 1069
Copyright © 2003-2011. Alle Rechte vorbehalten.

Der neue Maßstab im Buchführungsbereich!

+ öffnen
Jan Schäfer-Kunz
Buchführung und
Jahresabschluss

Der neue Maßstab!
Jetzt mit Lehrmaterialien

Interne Verweise

[<] ERW14 [>]

Medien

[Video]

Anzeigen