Buchführung § 238 I HGB
»Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Lage seines Vermögens … ersichtlich zu machen«
Bilanz nach § 242 HGB
»Der Kaufmann hat … für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen die Verhältnisse seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) … aufzustellen«
GuV § 242 HGB
»Der Kaufmann hat … eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen«