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3.2 Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung/GmbH (GmbHG)

Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Gründung durch mindestens 1 Person
25.000 € Stammkapital
Leitung durch Geschäftsführer und Gesellschafter
auf Kapitaleinlage beschränkte Haftung
Gewinnbesteuerung über Körperschaftssteuer. und Einkommensteuer der Gesellschafter
2 % aller Unternehmen, 15 % aller Beschäftigten

Aktiengesellschaft/AG (AktG)

Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person)
Gründung durch mindestens 1 Person
Aktionäre werden nicht im Handelsregister veröffentlicht
50.000 € Grundkapital
Leitung durch Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
auf Kapitaleinlage beschränkte Haftung
Gewinnbesteuerung über Körperschaftssteuer
0,1 % aller Unternehmen, 19 % aller Beschäftigten

SchaeferKunzJ, 22.06.2004, Seite 688
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