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5.2 Bindungsinstrumente

Zwischen Unternehmen bestehen verschiedene Möglichkeiten, Bindungen herzustellen und zu festigen:

Verhaltenskoordinierung

Unternehmen können ihr Vorgehen in bestimmten Funktionsbereichen oder insgesamt aufeinander abstimmen. Bindungsinstrumente sind:

Verträge,
Aufsichtsräte,
Familiäre Beziehungen.

Strukturveränderung

Unternehmen können sich kapitalmäßig aneinander beteiligen. Bindungsinstrumente sind:

einseitige und gegenseitige Minderheitsbeteiligungen,
Mehrheitsbeteiligungen, 
Bildung von Gemeinschaftsunternehmen/Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen mit ausländischen Partnern).

Gemeinschaftsunternehmen

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SchaeferKunzJ, 22.06.2004, Seite 696
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Interne Verweise

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[Überprüfungsfrage 1]

[Überprüfungsfrage 2]

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