Sofortrabatte
Preisnachlässe, die sofort bei Rechnungserteilung gewährt werden (z.B. Mengenrabatt, Frühbezugsrabatt - das früher geltende Rabattgesetz wurde inzwischen ersatzlos abgeschafft), stellen einen im voraus gewährten Preisnachlass dar und werden buchmäßig nicht gesondert erfasst, sondern direkt vom Nettopreis abgezogen.
Beispiel
| Listenpreis für Waren | 8.889 € |
- | Sofortrabatt 10 % | 889 € |
= | Nettobetrag | 8.000 € |
+ | Umsatzsteuer 16 % | 1.280 € |
= | Rechnungsbetrag | 9.280 € |
Nachträgliche Preisnachlässe
Nachträgliche Preisnachlässe die von Lieferanten aufgrund von Leistungen des Abnehmers (z.B. Skonti bei Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, Treuerabatt) nachträglich gewährt werden, werden zunächst als Ertrag gebucht und periodisch auf die Bestandskonten für Waren oder RHB-Stoffe umgebucht. Zusätzlich ist die Vorsteuer zu reduzieren.
Unterkonten
 | 5700 Nachlässe
|
 | 5730 Erhaltene Skonti
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 | 5770 Erhaltene Rabatte |
Beispiel
Ein Lieferant gewährt der Skapen GmbH bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag von netto 8.000 €:
1. Bezahlung bereits in Rechnung gestellter Waren nach 9 Tagen:
VB aLuL, 9.280 €
an
Erhaltene Skonti, 240 €;
Vorsteuer 16 %, 38,40 €;
Bank 9001.60 €

2. Umbuchung des Preisnachlasses (in der Regel monatlich oder vierteljährlich) auf das Warenkonto:
Erhaltene Skonti, 240 €
an
Waren, 240 €