14.2.10.2.1 KaufAktivierungGem. § 253 I HGB sind Gegenstände des Anlagevermögens zum Zeitpunkt ihrer Beschaffung mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. AnschaffungskostenAnschaffungskosten ... sind gem. § 255 I HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Anlagegut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Ermittlung
AnschaffungspreisAnschaffungspreis ... ist der Nettopreis des Anlagegutes. AnschaffungsnebenkostenAnschaffungsnebenkosten ... sind alle Aufwendungen, die neben dem Anschaffungspreis anfallen so:
FinanzierungskostenFinanzierungskosten (Zinsen, Disagio) ... sind keine Anschaffungsnebenkosten. AnschaffungskostenminderungenAnschaffungskostenminderungen ... sind alle Preisnachlässe, wie Rabatte und Skonti. Skonto wird dabei auf der Habenseite der entsprechenden Anlagekonten als Minderung der Anschaffungskosten gebucht. BeispielKauf einer Maschine auf Ziel zum Nettopreis von 188.000 € zuzüglich Transport- und Montagekosten in Höhe von 12.000 € netto:
Maschinen, 200.000 €; Vorsteuer 16 %, 32.000 € an VB aLuL 232.000 € SchaeferKunzJ, 21.02.2005, Seite 976 |